Grußwort des Bremer Friedensforum zu Tarifkämpfen für mehr Lohn und Gehalt

Der Frieden ist nicht alles, aber OHNE FRIEDEN IST ALLES NICHTS

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Bremer Friedensforum begrüßt Eure Aktivitäten im Rahmen der anstehenden Tarifauseinandersetzungen. Wir wünschen Euch viel Erfolg!

Die Tarifauseinandersetzungen finden in einer schwierigen Situation statt: Corona, Krieg und Sanktionen lauten die „Gegenargumente“, die von den Arbeitgebern gegen Eure Forderungen angeführt werden. Doch wann gab es jemals einen Zeitpunkt, an dem die Arbeitgeber nicht erklärt hätten, dass Eure Forderungen falsch, überzogen oder zu einem schlechten Zeitpunkt aufgestellt würden?

Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind keine Argumente, das sind nur Floskeln, die Euch entgegengehalten werden, um Euch von eurem Kampf für Eure Interessen und Eure Rechte abzuhalten.

Was die Arbeitgeber wirklich sagen, lautet: „Die abhängig Beschäftigten sollen allein die Kosten der Energiekrise, der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Krieges und der Sanktionspolitik, der Inflation tragen!“ Es soll auf die Formel hinauslaufen: Die einen machen Sondergewinne in Milliardenhöhe, die anderen stehen schon jetzt oder in naher Zukunft am Rande einer Existenzkrise; sie wissen bald nicht mehr, wie Lebensunterhalt und Energiekosten noch bezahlt werden sollen. Und dabei sind die langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise in Deutschland noch nicht einmal absehbar. Die „Entlastungspaketchen“ der Bundesregierung, insofern sie die abhängig Beschäftigten, die Rentner und die Studierenden betreffen, sind höchstens ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Ihr habt verstanden, dass man sich weder auf das Wohlwollen der Arbeitgeber noch auf die Regierung verlassen kann, wenn es um die Durchsetzung der Forderungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht. Deshalb bringt ihr Eure Forderungen auf die Straße, vor die Verwaltungen, vor den Betrieb. Deshalb tretet ihr aktiv für Eure wirtschaftlichen Interessen ein. Und ihr kämpft dabei nicht nur für Euch, sondern auch für uns alle! Deshalb sind wir solidarisch mit euren Kämpfen!

In dieser historischen Situation, in der wir uns alle gerade befinden, geht es aber nicht nur um Eure und unsere wirtschaftlichen Interessen, sondern auch um ein noch wichtigeres Bedürfnis, das den allergrößten Teil der Menschen miteinander verbindet: Wir wollen nicht in einen Krieg gezogen werden! Es ist das Vermächtnis unserer Eltern und Großeltern : Nie wieder Krieg.

Was ist die Ursache der Inflation und der Preissteigerung? Doch sicher nicht der Russe! Es ist vielmehr die Beteiligung der Bundesrepublik an einem Krieg! Waffenlieferungen Spekulationen und Wirtschaftssanktionen sind die entscheidenden Faktoren für diese Situation. Diese treffen in erster Linie den „kleinen Mann“ und die „kleine Frau“, während die großen Energiekonzerne zu Profiteuren der Rettungspakete und Sonderzahlungen werden. Für diese „Sanktionspolitik“ ist nicht der russische Präsident Putin verantwortlich, sondern unsere eigene Regierung.  ...

 

...Fortsetzung unter diesem LINK zum Bremer Friedensforum


Stellungnahme zum schlechten ver.di-Abschluss

Am 18.5.2022 hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und Tarifunion eine Tarifeinigung für die rund 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) erzielt. Rund 45.000 Beschäftigte aus dem Sozial- und Erziehungsdienst haben für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Maßnahmen gegen Fachkräftemangel finanzielle Anerkennung gestreikt. Ergebnis: Eine Lohnerhöhung von 2,8% erst ab Dezember 2022 und eine steuerfreie Corona-Regelung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022 sind die wesentlichen Eckpunkte des Tarifabschlusses. Weder die vollständige Einbeziehung der Vor- und Nachbereitungszeiten noch ein Anspruch auf Weiterbildung konnten durchgesetzt werden. Der Fachkräftemangel wird durch dieses Ergebnis verstärkt und im worst Case werden die Fachkräfte durch billige Ergänzungskräfte ersetzt. Am schlimmsten aber: Ver.di hat durch die lange Laufzeit akzeptiert, dass bis 2026 keine weiteren Verbesserungen erstreikt werden dürfen. Die Gewerkschaften lassen sich erneut als Tanzbär am Nasenring durch die Manege der Arbeitgeber ziehen. WIR FINDEN DAS SKANDALÖS!!!! Kapitulation statt Kampf - Das ist Verrat an den Beschäftigten! Wir lehnen solche "Tarifverhandlungen" entschieden ab GENERALSTREIK JETZT

 

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Gute Arbeit braucht gute Bedingungen

 Gute Arbeit braucht gute Bedingungen – auch in der ambulanten Psychiatrie. Die Kolleg*innen der GAPSY fordern deswegen einen Tarifvertrag. Die Krankenkassen stehen in der Verantwortung eine zeitgemäße Ambulante Psychiatrische Versorgung, die den Forderungen der Psychiatriereform gerecht wird, zu vergüten.


Warum gilt der Sozial- und Erziehungsdienst Tarifvertrag (TVÖD-SuE) nicht für alle?

Resolution der verdi Konferenz der Sozial- und Erziehungsdienste am 1. Febr. 2017: „Da ist mehr Drin – Gemeinsam Arbeits- und Einkommensbedingungen der sozialen Arbeit in Bremen verbessern“. Auszüge (unten Download):

Zum einen wird in Bremen das Amt für Soziale Dienste(AfSD) nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) entlohnt, der auch nach der aktuellen Tarifrunde unterhalb des TVÖD-SuE liegt. Zum anderen werden große Teile der sozialen Arbeit von Kirchen und freien Trägern durchgeführt. Diese bezahlen häufig deutlich unterhalb des TVÖD, viele Träger haben keinen Tarifvertrag. Außerhalb der Kitas dürften sie nicht einmal nach TVÖD-SuE bezahlen.

...

Deshalb fordern wir:

  • Von der Stadtgemeinde Bremen den Tarifwechsel des AfSD in den TVÖD
  • Die Anwendung des TVÖD-SuE von allen Kirchen, Trägern und Verbänden für Soziale Arbeit in Bremen und Bundesweit
  • Die volle Refinanzierung der Personalkosten für soziale Arbeit auf TVÖD-Niveau
  • Angleichung der Tarifverträge in der sozialen Arbeit bis zum Branchentarifvertrag

ver.di Bezirk Bremen Nordniedersachsen, FB 3+7, Jörn Bracker, Kerstin Bringmann, Ingo Tebje

 

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Tarifwechsel von TVL zu TVÖD-SuE im Amt für Soziale Dienste und Anwendung des TVÖD-SuE von allen Kirchen, Trägern und Verbänden für Soziale Arbeit in Bremen und bundesweit
Das fordert der ver.di Fachbereich 3 und 7 gemeinsam in Bremen.
Aufruf SuEBremen für alle_2017_03-09.pdf
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Lohn-Tarifrunde 2018 für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD). Mäßige Lohnerhöhung, zu wenig für die unteren Lohngruppen, darunter viele KollegInnen in den Kitas.

Das Ergebnis vom 18. April 2018 in den Entgelttarifverhandlungen TVÖD ist nur mit viel Phantasie ein Fortschritt, wie offiziell dargestellt; in der Laufzeit (30 Monate gegen 12 Monate wie gefordert) und der Kernforderung (200 Euro mehr für die unteren Lohngruppen) ist es extrem weit von den Ursprungsforderungen entfernt. Die Arbeitgeber konnten sich, trotz hoher Streikbereitschaft an der Gewerkschaftsbasis, in ihren Vorstellungen, die oberen Lohngruppen besonders zu fördern, fast gänzlich durchsetzen.

 

Die von den Gewerkschaftsführungen seit der Jahrtausendwende mit ihrer "Sozialpartnerschaft" in Kombination mit den Schröderschen Hartz-Gesetzen erzwungenen niedrigen Löhne im unteren Lohnsegment, haben eine volkswirtschaftlich völlig ungesunde und krisenanfällige Exportorientierung der deutschen Wirtschaft hervorgebracht, die zwar die deutsche Konzern-Dominanz stärkt und damit die besser verdienenden Stammbelegschaften und höheren Entgeltgruppen bevorzugt, aber über die letzten 20 Jahre wurde ein tiefer Keil zwischen die Lohnabhängigen in Deutschland getrieben und der vielbeschworene Zusammenhalt in Europa erodiert zunehmend. Denn die deutsche Arbeitslosigkeit wurde ab 2005 über den (Niedriglohn)Konkurrenzvorteil nach Süd- und Osteuropa "exportiert", ja selbst in die Kernländer des Euro, Frankreich und Italien, wo als Folge rechtspopulistische Parteien starke Zuwächse verzeichnen konnten.

Die dortige Wirtschaft wurde geschwächt und deindustrialisiert und hunderttausende junge, gut ausgebildete Menschen aus Griechenland, Spanien, Portugal, Baltikum, Rumänien, Bulgarien u.a. wurden gezwungen, in das wirtschaftlich dominierende und prosperierende Deutschland zu emigrieren.

 

Neben den inhumanen Familienschicksalen, die immer mit Migration verbunden sind, ein unverantwortlicher "Brain-Drain" für die lokalen Wirtschaften der Länder, die diese jungen Menschen mit hohem Aufwand qualifiziert haben und ein Lohndrückerpotenzial in den Zielländern (besonders Deutschland). Die Konzernschefs jubeln und fahren Superprofite ein, trotz sog. "Dieselkrise" und massiven "Erschöpfungssymptomen" im weiblich dominierten "Care-Bereich" (Krankenhäuser, Altenpflege, KiTas, Soziale Arbeit u.a.). Noch ist nicht zu spüren in den ver.di-Führungsetagen, dass dieses (patriarchale) Modell, trotz hoher Streikbereitschaft, ernsthaft angetastet würde.

 

Die Basis war streikbereit: In Bremen demonstrierten am 12. April ca. 2000 zum Marktplatz, wo sich über 3.000  versammelten; Streikende unter anderem aus Bremen, Bremerhaven, Stade, Cuxhaven, Buxtehude, Bremervörde, Rotenburg, Hagen, Schiffdorf, Verden, Diepholz, Bassum, Syke, Nienburg, Sulingen, Bruchhausen-Vilsen, Rehburg-Loccum und Uchte. In den städtischen Kindergärten (und Krankenhäusern) in Bremen wurde gestreikt, 12 Einrichtungen waren geschlossen, elf hatten einen normalen Betrieb und 53 einen Notdienst.

 

Der Erzieher Tayfun mit seinem RAP "Wir sind es WERT" vor dem Bremer Finanzressort.

Bereits am 15.03.2018 demonstrierten in Bremen und Niedersachsenknapp 9000 Beschäftigte. Fast 500 Kollegen*innen von 90 Kindertagesstätten von Kita Bremen beteiligten sich am Warnstreik. Gefordert wurden 6 % mehr Lohn, mindestens 200 Euro, und 100 Euro mehr für Auszubildende, 1 Jahr Laufzeit.

 

Indirekt profitieren (mit diskriminierenden arbeitsvertraglichen Einschränkungen in der Beteiligung am Lohnkampf) aber auch die Beschäftigten der freien und kirchlichen Kindertagestätten, deren Geschäftsführungen den Lohnabschluss übernehmen, wird doch der erkämpfte Leittarif des TVöD in der staatlichen Refinanzierung auch der kirchlichen KiTas immer zugrunde gelegt. - Da die Beschäftigten der "Diakonischen Kindertagesstätten" (Dachorganisation: Diakonische Jugendhilfe) und anderer von freien Trägern betriebenen KiTas/Krippen in Bremen nur nach dem niedrigeren TVL (Tarifvertrag der Länder, und das i.d.R. nur "angelehnt") entlohnen, fungiert deren Lohnstruktur objektiv als Lohndrückersstruktur. Noch schlimmer sieht es bei den ganz Tarifungebundenen aus. Aus gutem Grund fordert ver.di die Überleitung aller Beschäftigten im Sozialbereich in den TVöD.


RAP: MC Tayfun "Aufwerten Jetzt"

Während des bundesweiten Streiks der Sozial- und Erziehungsberufe 2015 trug Tayfun (Erzieher in einer KiTA in Bremen) diesen tollen RAP vor, begeistert beklatscht von hunderten streikenden Erzieher*innen.


Gesetzliche Fallobergrenze für die SozialarbeiterInnen des Jugendamtes einführen! 28 Fälle pro Vollzeitstelle sind genug.

Die durchschnittlichen monatlichen Fallbelastungen in 2016 im Jugendamt Bremen "unter Einbeziehung von Vertretungsnotwendigkeiten pro anwesender Vollzeitkraft (ohne dauerhaft Kranke und Mutterschutz): A) Familienrechtssachen: ca. 7, B) Erzieherische Hilfen: ca. 50, C) Kinderschutzfälle: ca. 4, D) Beratungsfälle: ca. 6,  Hinzugezählt werden müssen Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII und erforderliche Leistungen nach dem SGB XII."

Die "Brandbriefe" und Überlastanzeigen der Kollegen*innen aus dem Jugendamt nehmen zu. Die auch wegen zu schlechter Bezahlung unzureichende Personalsituation und Überlastung steht seit Langem auf der Agenda.


2016 wurde endlich nach mehrjährigem Kampf die Höhergruppierung von TVL EG9 auf EG10 "im Casemenagement" durchgesetzt.

In einer Stellungnahme der Sozialsenatorin vom Nov. 2016 an den Jugendhilfeausschuss wurde nun endlich bekannt gegeben, dass dem langjährigen Kampf der Sozialarbeiter*innen nach Höhergruppierung von TVL EG9 auf EG 10 (wie in Hamburg ab 1.1.2012 längst erkämpft) nachgegeben wird. Die Personal-Fluktuation und Abwanderung ins besser bezahlende Niedersächsische Umland hatte zu skandalösen Unterbesetzungen in den Sozialzentren geführt.


RAP ,,Pädagogischer Roboter" von Tayfun bei der KiTa Bremen Personalversammlung Mai 2017

Die 1.500 Mitarbeiter der KiTa-Bremen sind verärgert, weil die Gruppen bei ohnehin zu wenig Personal nun auch noch auf 21 Kinder vergrößert werden sollen. Bei der Personalversammlung im "Pier 2" machten sie ihrem Ärger Luft. 

 


Streik am 14.02.2017 für 6% mehr Lohn ,  1 Jahr Laufzeit im öffentlichen Dienst !

 

„Erzieherinnen an Schulen sind zum Teil schlechter bezahlt als Erzieherinnen an Kitas“, kritisiert Christian Gloede von der GEW-Bremen. Der Grund: Erzieherinnen an Schulen würden nach dem Tarifvertrag des Landes bezahlt, Erzieherinnen an Kitas nach dem Tarifvertrag der Kommune. Die Gewerkschaft fordert die Gleichstellung. Außerdem fordert Gloede, es müsse nicht nur nach 10 Jahren im Beruf, sondern auch nach 15 Jahren für Lehrkräfte eine zusätzliche Lohnstufe geben, also eine Gehaltserhöhung. Diese weitere Gehaltsstufe gibt es für geringer bezahlte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, nicht aber für die besser bezahlten Lehrkräfte. https://www.gew-hb.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/aufruf-zum-ganztaegigen-warnstreik-in-bremen/


UNBEZAHLTE ARBEIT grassiert bei den Beschäftigten im Sozialwesen

Nach Berufen unterteilt sind die Beschäftigten in Erziehung und Unterricht am schlechtesten dran, 39 Prozent leisten hier sehr häufig oder oft unbezahlte Mehrarbeit, dicht gefolgt von den Beschäftigten im Sozialwesen mit 32 Prozent. (Aus DGB-Index zu unbezahlter Arbeit)


Die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe steht nach den bundesweiten Streiks 2015 besonders für Sozialarbeiter*innen weiter dringlich auf der Agenda.

Die Tarifkommissionen der drei beteiligten Gewerkschaften empfahlen im Herbst 2015 nach mehrmonatigem Arbeitskampf ihren Mitgliedern die Annahme des mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ausgehandelten Ergebnisses.

Bei ver.di wurde zwar das Quorum erreicht, aber nur mit 57% Zustimmung. Bei der GEW und der dbb-tarifunion sah es nur leicht besser aus. Die Kollegen*innen wollen die Kampagne  fortsetzen und in 5 Jahren, also 2020 (so lange läuft die jetzt vereinbarte Eingruppierung) einen neuen Anlauf zu einer echten Aufwertung auch der Sozialarbeitsberufe machen.
[Es] herrschte Einigkeit darüber, dass das vorliegende Ergebnis lediglich einen ersten Schritt in Richtung Aufwertung darstelle, dem dringend weitere Schritte folgen müssten. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung der Sozial- und Erziehungsberufe sowie der Arbeit mit und für Menschen sei dies überfällig."

 

Die Eingruppierungsordnung (EGO) tritt nun zum 01.07.2015 rückwirkend in Kraft, mit einer Mindestlaufzeit bis zum 30.06.2020. Der nächste Lohntarifkampf um Entgelte im TVÖD fand im Frühjahr 2016 statt. Im TV-L ab Januar 2017.

 

Das Gesamtvolumen konnte in den Nachverhandlungen nur um wenige Zehntelprozent erhöht werden, die kritisierte lange Laufzeit von 5 Jahren bleibt bestehen und bei der Anerkennung der Vorbeschäftigungszeiten konnte keine Verbesserung erzielt werden. Das Ergebnis ist deshalb ernüchternd, besonders für Sozialarbeiter*innen, deren gesellschaftlicher Wert und Bedeutung allerdings in bisher nicht gekanntem Umfang pressewirksam verdeutlicht werden konnte. Es geht nun um eine gute Vorbereitung des in 5 Jahren erneut anstehenden Tarifkampfes für eine bessere Eingruppierungsordung.


 Am 23. Sept. 2015 wurde in einer öffentlichen Aktion die Erklärung des Soli-Buendnis (Sozial- und Erziehungsdienst) an die Bremer Bürgerschaft übergeben, siehe WK 24.9.2015.

 

 

 

 

Cornelia Barth (Betriebsrätin) und im Hintergrund Dirk Braun (Betriebsrat DRK) von unserem Bündnis betonten am 23.09.2015 vor der Bürgerschaft die Wichtigkeit der Solidarisierung auch der Beschäftigten der freien Träger mit dem Tarifkampf im ÖD.

 

Download
Bremer Aufruf Soli SuE vom 31.8. mit Unterzeichner*innen (Stand 15.09.2015)
Aufruf SuE_mit UnterstützerInnen_15.09.2
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In diesem bemerkenswerten Offenen Brief fordert die (BAG) Bundesarbeitsgemeinschaft , die fast 1900 kommunale Frauen-und Gleichstellungsbeauftragte vertritt, ver.di auf, die Schlichtungsempfehlung abzulehnen und sich weiter für eine deutliche Aufwertung (inhaltlich und finanziell) dieser typischen Frauenberufe einzusetzen.

 


Geschichte und Analyse der Situation und der Kampfbedingungen für eine Aufwertung (Höhergruppierung) ALLER  Sozial- und Erziehungsberufe bei öffentlichen UND freien Trägern ?

Eine deutliche Aufwertung der überwiegend weiblichen dominierten (ca. 95% in den KiTas und ca. 70% in der Kinder- und Jugendhilfe) Berufe dieses Bereichs steht weiter auf der Agenda; nicht nur für die 240.000 SuE-Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sondern auch für die Beschäftigten in den Wohlfahrtsverbänden (AWO, DRK, Paritätischer, Diakonie und Caritas - zusammen ca. 500.000 Beschäftigte). Diese 500.000 arbeiten überwiegend in ganz normalen Wirtschaftsunternehmen (gGmbH´s), gehören aber nicht direkt dem Tarifwerk "öffentlicher Dienst" an. Eine Beteiligung am aktuellen Tarifkampf mit Streiks wäre kaum vom Artikel 9, Abs.3 Grundgesetz (KOALITIONSRECHT) abgedeckt. Wichtig wäre aber, dass sie sich, aus eigenem Interesse, solidarisieren; siehe diese tollen Beispiele. Auch Wissenschaftler*innen (siehe dieses gute Beispiel) , Hochschulen, Frauen-, Berufs- und Fachverbände der sozialen Arbeit sind aufgefordert sich solidarisch zu positionieren.

Es ging in der Aufwertungskampagne 2015 (Fortsetzung 2020) nicht um normale Tarif-Lohnerhöhungen, diese werden alle 2 Jahre neu verhandelt und ausgekämpft. Es ging und geht auch nicht nur um "KiTa-Erzieherinnen", wie Presse und Arbeitgeber (in spalterischer Absicht?) die öffentliche Meinung zu beinflussen versuchen. Sondern es geht um die Eingruppierungsordnung (EGO) und die Tätigkeitsmerkmale aller Berufe in den Sozial- und Erziehungsdiensten (SuE) im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Gefordert werden deutliche Höhergruppierungen und Aufwertungen für alle 240.000 Beschäftigte bundesweit.

 

Da der TVöD eine ausstrahlende Wirkung hat, quasi als "Leitwährung", können sich andere Akteure und Wohlfahrtsverbände, mit ihren ca. 500.000 Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, mit ihren Tarifwerken nicht einfach entziehen. In Bremen z.B. übernehmen die kirchlichen KiTas die SuE (TVÖD) Regelungen des öffentlichen Dienstes fast identisch. Auch der "DRK Reformtarifvertrag" hat große Übereinstimmungen mit den TVÖD SuE-Regelungen.

 

Die übergroße Mehrheit der "freien Träger" in Bremen lehnen sich überwiegend an den TVL (Tarifvertrag der Länder) und dessen Eingruppierungsordnung EGO an. Die letzten EGO-Tarifergebnisse für den TVL wurden zum 01.01.2012 wirksam: die Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen-Berufe wurden aufgewertet (bei Berufsanfängerinnen sogar höher als im TVÖD SuE), die Sozialarbeits-Berufe gingen damals auch schon leer aus. Die Mehrheit der Kollegen*innen steckten sowohl im Amt für Soziale Dienste (Jugendamt) Bremen bei TVL EG 9 fest, bei den freien Trägern (meist angelehnt). Erst ein nicht mehr wegzuleugnender Personalunterhang, Überlastanzeigen aus mehreren Sozialzentren in Bremen und ein drohender Kollaps elementarer Kindeschutzverpflichtungen bewogen die Sozialsenatorin schließlich im Nov. 2016 dazu, endlich von TVL EG 9 auf TVL EG 10 höher zu gruppieren (im Casemanagement). Davon werden aber erst mal nur die neu Eingestellten profitieren.

 

Vorherige naive Versuche im Jugendamt Bremen 2011 hier auf rechtlichem Wege auf EG 10 höher zu gruppieren (Arbeitsplatzbeschreibungen neu definieren und die zusätzlichen Belastungen in ihrer Arbeit zu würdigen) , endeten - wie vorauszusehen (es geht um Machtfragen) - in einer absurden "Bestätigung" der viel zu niedrigen Eingruppierung durch die im Dienste der Arbeitgeber stehenden Instanzen.

Die Hamburger ASD-Kollegen*innen konnten dagegen nach 7 Jahren gewerkschaftlichem und politischem Druck ab 2012 eine Aufwertung auf TVL EG 10 erreichen. In Bremen führte die fehlende Höhergruppierung zu einer Abwanderungsbewegung von eingearbeiteten Bremer Sozialarbeiter*innen ins niedersächsische Umland, wo meist nach den (für Sozialarbeiter*innen) besseren TVÖD SuE Regeln entlohnt wird. Die Fluktuation hat in Bremen bedrohliche und (so beschreiben es dort Beschäftigte in "öffentlichen Brandbriefen") kindeswohlgefährdene Ausmaße angenommen. In der Bremer Bürgerschaft standen mehrmals Anträge nach einer Fallzahlbegrenzung auf 28 Fälle pro Vollzeitstelle auf der Agenda.

 

Aufwertung im TVÖD SuE führt langfristig zu Aufwertung auch im TVL (und vice versa) und wertet auch andere Frauenlohn-Bereiche wie z.B. in der Pflege (Krankenhäuser+Alte) auf, weshalb diese Tarifauseinandersetzung bundesweit (sogar europaweit) von elementarer Bedeutung ist.

 

Seitdem ab Mitte der 1990er Jahre die vorherrschende neoliberale Politik (CDU, SPD, FDP, Grüne) über Bundestag und Bundesrat in Deutschland die jahrzehntelange Betonung der Gemeinnützigkeit Sozialer Arbeit in den Wohlfahrtsverbänden und das Kostendeckungsprinzip (anfallende Kosten werden erstattet) zugunsten unterstellter "freier Märkte", "Privatisierung" und "Liberalisierung" gekippt hat, breitet sich (besonders von europäischen Institutionen und der "Monopolkommission" forciert!) eine "Schmutzkonkurrenz" mit prekarisierten Beschäftigungsverhältnissen, nun sogar in gewerblich/profitorientierten, z.T. an der Börse gehandelten europäischen Konzernen in der Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbranche aus und untergräbt zunehmend bisherige Standards.

 

Kommunen, die sich dem widersetzen wollen, müssen sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen, sie würden "europäische" (und mit CETA und TISA bald auch "internationale") Wettbewerbsregeln missachten, wenn sie tradierte kommunale Versorgungs-und Entlohnungsstrukturen im Interesse ihrer Bürger*innen weiter fördern wollen. Die Europa-Skepsis ist an diesem Punkt absolut nachvollziehbar.

 

Mit Verweis auf ihre im Grundgesetz aus ganz anderen Gründen gewährten Selbstverwaltungsrechte haben aber auch viele kirchliche Betriebe die Gunst der neoliberalen Marktöffnung und die Privatisierungswelle genutzt, um (z.B. mit ausgelagerten Firmenbestandteilen und Holdings) einen Dominanz- und Konkurrenzvorteil daraus zu erzielen, sich gewerkschaftlichen Tarifkämpfen und normalen Mitbestimmungsregelungen zu entziehen und stattdessen eine "Dienstgemeinschaft" zu konstruieren (theologisch höchst zweifelhaft und verwandt mit der Volksgemeischaftsidee der Nationalsozialisten), in der die kirchlichen Eigentümer der GmbHs (bzw. ihre Geschäftsführungen) und die ca. 1,2 Mio. kirchlichen Beschäftigten angeblich in gemeinsamer Verkündungstätigkeit einvernehmlich verbunden sein sollen und deshalb weder Betriebsrat noch Streikrecht bräuchten.

 

Über 1 Mio. Menschen in Deutschland verkaufen ihre Arbeitskraft an den (nach dem öffentlichen Dienst bundesweit größten) Arbeitgeber "Kirche, Diakonie, Caritas" und müssen sich (noch) kirchlichen "Arbeitsvertragsrichtlinien" (AVR sind keine Tarifverträge) und den kirchlichen Sonderregelungen im Arbeitsrecht (mit eingeschränkten Vertretungsmöglichkeiten) unterwerfen. Faktisch können zur Zeit Beschäftigte in den von den Kirchen eingerichteten und majorisierten "arbeitsrechtlichen Kommissionen" ihre Interessen nur in Form von "kollektiver Bettelei" einbringen. Wirkungsmacht und Mitbestimmung auf Augenhöhe, wie es nur umfassende Streikrechte ermöglichen, gibt es dort nicht.

 

Zu der Frage: "Ist das kirchliche Arbeitsrecht noch zeitgemäß ?" wurde in Bremen eine Podiumsdiskussion am 17. November 2015 im DGB-Haus durchgeführt.

 

Das sog. Kostendeckungsprinzip (die real entstandenen Kosten wurden refinanziert) für von "frei-gemeinnützigen Trägern" erbrachte Sozialleistungen wurde ab Mitte der 1990er Jahre zugunsten von Gewerbefreiheit, Marktorientierung, Deregulierung (auch der Anstellungsverhältnisse) und Privatisierung vieler kommunaler Einrichtungen (in Bremen z.B. die Freizeitheime und der Pflegekinderdienst - nun PIB gGmbH, Pflegekinder in Bremen) gekippt und setzte eine Erosion der Tariflandschaft und eine damit verbundene Dumpinglohnspirale in Gang.

 

In Entgeltverhandlungen und (noch prekärer) im öffentlichen Zuwendungsbereich wird ein kapitalistischer "Markt" konstruiert, was dem originär gemeinnützigen Sozial- und Gesundheitssektor völlig widerspricht. Der Billigste (nicht der qualitativ beste) kriegt den Zuschlag. Als Folge stehen Träger und Einrichtungen unter Insolvenzdruck, wenn sie in diesem sehr personalintensiven Sektor traditionelle tarifliche Entlohnung beibehalten. Dies ist kein Zufall, sondern strukturell gewollte Erosion der Tariflandschaft zur Absenkung der sog. "Lohnquote". Agenda 2010 lässt grüßen.

 

Hier in Bremen - nur als Beispiel- gut an den Entwicklungen in den privatisierten und budgetgedeckelten Jugendhäusern, im Pflegebereich und einigen Krankenhäusern zu beobachten. Der Altenpflegebereich ächzt unter dermaßen unattraktiven Dumpinglöhnen, dass verständlicherweise immer weniger junge Menschen diese Berufe ergreifen wollen.

 

Orientierten sich jahrzehntelang fast alle Sozialeinrichtungen am damaligen Leittarif des öffentlichen Dienstes (BAT - BundesAngestelltenTarif) mit seinen mit zunehmendem Alter höher steigenden Löhnen (Bewährungsaufstiege), wurde dies als leistungsfeindlich diskreditiert. Arbeitgeber in Bund, Land und Kommunen versuchten ab 2005 die im BAT teilweise schon angelegte Aufteilung in zwei öffentliche Tarifwerke weiter zu zementieren: TVL (Tarifvertrag der Länder) und TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) wurde kreiert. Anfang 2006 versuchten die Gewerkschaften mit monatelangen Streiks (leider erfolglos) Eingruppierungsordnungen zu erkämpfen.

 

Es folgte ein von den Arbeitgebern hinausgezögerter und ausgenutzter, mehrjähriger "tarifloser" Zustand. Wohlfahrtsverbände richteten sich angesichts veschärfter Marktkonkurrenz mit ihren unterschiedlichen Tarifwerken meist unterhalb des Öffentlichen Dienstes ein, alle mit verschiedenen Tariflaufzeiten und für Berufseinsteiger* innen sehr verwirrenden Lohntabellen. DAS WAR SO BEZWECKT UND SOLL DIE GEWERKSCHAFTLICHE KAMPFKRAFT SCHWÄCHEN!

 

Eingruppierungsordnungen (EGOs) konnten erst im "KiTa-Streik" 2009 für den TVÖD und 2012 für den TVL ausverhandelt werden. Kollegen*innen beklagen sich seitdem über schwer vergeichbare Sondertabellen, Gruppen und Stufenlaufzeiten und die Nichtwürdigung langjähriger Berufserfahrung. Bis 2005 gab es im BAT die sog. Bewährungsaufstiege. Nach dessen Abschaffung, euphemistisch als "Reform" gepriesen", ist die Würdigung von Berufserfahrung nun abhängig von der Einzelbetriebszugehörigkeit und den Stufenlaufzeiten, was es den Kollegen*innen erschwert, mithilfe eines Betriebswechsels Lohnverbesserungen durchzusetzen und sie teilweise - trotz Unzufriedenheit - wegen drohender Runterstufung - an den Betrieb bindet. Seitens der Kommunen und Krankenkassen wird das durch abgesenkte Refinanzierung noch verschlimmert. Den Trägern werden niedrigere Einstufungen und ein "Personalmix", welches das Fachkräftegebot immer mehr untergräbt, aufgeherrscht. All das war von den politisch Verantwortlichen so bezweckt bei gleichzeitiger "Anbetung des Mammons "kapitalischer Markt".

 

Verbunden mit der zunehmenden Prekarisierung des gesamten Arbeitsfeldes (komplette Tariflosigkeit, Soloselbständige/Honorarkräfte, Befristungen u.a.) haben sich die Ausgangsbedingungen für erfolgreiche Tarifkämpfe dramatisch zuungunsten der ca. 1,6 Mio. Beschäftigten im Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereich verschoben. Genau das war mit der neoliberalen Umsteuerung auch bezweckt.


 

DIE (FRAUEN)LÖHNE MÜSSEN AUS DEM "GENDER-PAY-GAP" RAUS UND HÖHERGRUPPIERT WERDEN.

 

MIT ÖFFENTLICHEM DRUCK

 

Lohntransparenzgesetz greift zu kurz

Ab dem 6. Januar 2018 können Beschäftigte erstmals seit Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes den darin enthaltenen Auskunftsanspruch geltend machen. „Um als möglicherweise Betroffene an Auskünfte zu kommen, braucht es mit dem neuen Gesetz eine Betriebsgröße von mindestens 200 Beschäftigten“, informiert Doris Achelwilm, Expertin für Gleichstellungspolitik. „Die Beweislast liegt nach wie vor bei der Frau, die individuell den Konflikt suchen und gegen den Arbeitgeber ihr Misstrauen erklären muss. Nötig wäre ein Verbandsklagerecht, mit dem kollektiv für die Betroffenen geklagt werden kann“. „Ein Lohngerechtigkeitsgesetz, das ein wirksamer Schritt in die richtige Richtung ist, muss betriebliche Prüfverfahren verbindlich einführen, Auskunftsrechte und -pflichten nicht nur bei großen Betrieben vorsehen und geeignete Sanktionsmechanismen mitbringen.“

 

Island zeige, dass es besser geht. „Dort wurde ein Gesetz eingeführt, das die Lohndiskriminierung von Frauen verbietet und die Beweislast auf Unternehmen ab 25 Angestellten legt“. „Grundsätzlich gilt: Lohndiskriminierung von Frauen ist ein strukturelles Problem, das nicht nur über Transparenzrechte und -pflichten, sondern über ein Bündel von Maßnahmen der Aufwertung, Tarifbindung und der geschlechtergerechten Verteilung von Tätigkeiten angegangen werden muss.“

 

Dass das geltende Recht ‚Gleiches Geld für gleiche und gleichwertige Arbeit‘ bis heute nicht durchgesetzt wurde, ist daher nicht hinnehmbar. Dieser Missstand erfordert unmittelbar greifbare, offensive, gesetzliche Abhilfe“, erklärt die Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Doris Achelwilm.


WEnn gut organsisiert - eine große Macht in diesem von niedrigeren Frauenlöhnen gekennzeichneten Bereich

Sorgearbeit, karitative und gesundheitserhaltende Arbeit wurde - historisch betrachtet - als nicht entlohnte "Frauen/Mutterarbeit", bzw. als ehrenamtliches, kirchliches "Charity"-Wesen (mit ca. 6 Mio. dort tätigen Menschen) in möglichst kostengünstiger Form in Sonntagsreden hochgelobt, aber kaum bis gar nicht bezahlt. Das hat mit den heutigen gesellschaftlichen Aufgaben, Bedeutungen und der von Arbeitgeberseite selbst geforderten, umfassenden Einbindung weiblicher Arbeitskraft  in den Verwertungsprozess (auch angesichts der demographischen Entwicklung) nichts mehr zu tun.

 

Die Beschäftigten im Sozialbereich und die Gewerkschaftsbewegung müssen dazu adäquate Strategien entwickeln, den begonnenen breiten gesellschaftlichen Diskurs weiter fördern und als eine Voraussetzung  für erfolgreiche Tarifkämpfe den Organisationsgrad erhöhen, sowie alle solidarisierungsbereiten gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren.



Wer ist die VKA (die Arbeitgeberseite) ?

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, war nicht bereit, die Sozialarbeiter*innenberufe, typische Frauenberufe, aufzuwerten.

 

Der Hauptgeschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes wurde noch infamer: „bei den Kita Beschäftigten werden wir schon wegen der großen Flüchtlings-belastung keine Zugeständnisse machen.“

 

Was wohl die Sozialarbeiter*innen gedacht haben, die sich unermüdlich für Flüchtlinge einsetzen ?

 

Zu den abgebildeten Fotos:

  • In Lüneburg haben die Beschäftigten aus dem Sozial- und Erziehungsdienst am 26.05.2015 das Rathaus von Oberbürgermeister Ulrich Mädge, dem stellvertretenden Gruppenausschuss-vorsitzenden „Verwaltung“ der VKA, maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, symbolisch eingemauert.
  • Unter dem Motto "Böhle beweg dich!" gingen am 27.05. in München rund 2.500 Beschäftigte aus dem Sozial- und Erziehungsdienst auf die Straße und riefen: "Thomas, mach die Kassen auf!" Das abgebildete Plakat wurde dabei hochgehalten. Thomas Böhle ist der Präsident und Verhandlungsführer der VKA.
  • Vor dem Rathaus in Backnang wurde am 28.5. dessen Oberbürgermeister Dr. Nopper, Mitglied im Gruppenausschuss Verwaltung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), am Mittag persönlich ein überdimensionaler Denkzettel überreicht.

VKA, das sind die regierenden Kommunalpolitiker.  „Die VKA regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die Tarifverträge der VKA gelten für über zwei Millionen Beschäftigte des kommunalen öffentlichen Dienstes bei über 10.000 Arbeitgebern. Die VKA hat 16 Mitgliedverbände – die Kommunalen Arbeitgeberverbände (KAV) in den Bundesländern. Diesen sind die einzelnen kommunalen Arbeitgeber angeschlossen. Hierzu gehören: Städte, Gemeinden und Landkreise,  Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen,  Sparkassen,  Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe,  Nahverkehrsbetriebe,  Flughäfen. Hauptgeschäftsführer der VKA ist Klaus Klapproth (Ab 2017).

Der Vorsitzende des Vorstandes der VKA in Bremen ist Hans-Henning Lühr (Staatssekretär im Finanzressort, SPD).

 

Auf der VKA-WEB-Seite werfen sie den Gewerkschaften vor, überhöhte Erwartungen zu wecken. Am Verhandlungstisch sitzen dann ihre versierten Verbandsvertreter (nur Männer) und blockieren eine Aufwertung typischer Frauenberufe.

 

Die Kommunalpolitiker beteuern (besonders im Wahlkampf) immer wieder, wie wichtig soziale Arbeit und frühe Bildung für die Zukunft unserer Gesellschaft sei. Und ? Das soll alles mit viel zu niedrigen Frauenlöhnen gewuppt werden ? Die gewählten „Vertreter“ müssen auf ihren Verband einwirken. Sie bestreiten ihre Einflussmöglichkeiten in den Arbeitgeberverbänden und schieben die Verantwortung auf Andere und auf angeblich fehlendes Geld. Das Geld in „Soziales“ ist gut investiertes Geld in kommunale, soziale Grundversorgung. Übrigens drei Viertel der Investitionen in den Sozialbereich fließen über Umwege in die öffentliche Hand wieder zurück, leider nur zu einem kleinen Teil in die kommunalen Haushalte. Sowas läßt sich ändern !

 

Wer stellt die Verhandlungskommission der VKA

Die Verhandlungskommission der VKA zu den Eingruppierungsordnungen des Sozial- und Erziehugnsdienstes (TVÖD) 2015 wurde gestellt aus der „Lenkungsgruppe Entgeltordnung unter Einbeziehung des Gruppenausschusses der VKA für Verwaltung“:

  • Manfred Hoffmann, Hauptgeschäftsführer der VKA
  • Jan Jakobs, Oberbrgm. Potsdam, Vors. des Gruppenausschusses der VKA für Verwaltung, 
  • Ulrich Mädge, Oberbrgm. Lüneburg, stellv. Vorsitz. des Gruppenausschusses VKA Verwaltung
  • Joachim Finklenburg, Vorsitzender des Gruppenausschusses für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und Stellvertreter des VKA-Präsidenten
  • Dieter Rehfeld, Gruppenausschuss für Verwaltung und Mitglied der Lenkungsgruppe (Entgeltordnung)
  • Dr. Anette Dassau, stellvertretende Geschäftsführerin KAV Bayern
  • Klaus Klapproth, Geschäftsführer KAV Brandenburg
  • Dr. Bernhard Langenbrinck, Hauptgeschäftsführer KAV Nordrhein-Westfalen
  • Hartmut Matiaske, Geschäftsführer VKA
  • Dirk Reidelbach, stellvertretender Geschäftsführer VKA
  • Dr. Joachim Wollensak, Hauptgeschäftsführer KAV Baden-Württemberg