Es fehlen unabhängige Beschwerdestellen (auch Ombudsstellen genannt). Kritiker des jetzigen SGB VIII fordern eine bessere gesetzliche Verankerung und Refinanzierung im Sozialgesetzbuch VIII. An
diese unabhängigen Beratungsstellen können sich Kinder, Jugendliche und Eltern wenden, wenn sie eine besondere Beratung und Unterstützung in Zusammenhang mit geplanten oder
laufenden sog. "Hilfen zur Erziehung" und andere Maßnahmen des Jugendamtes oder anderer Ämter brauchen. Der Jugendhilferechtsverein Dresden http://www.jugendhilferechtsverein.de/ hat 2 tolle Broschüren erstellt, die hier als LINKs aufrufbar sind:
a) für Kinder und Jugendliche:
http://jrv-dresden.de/images/Dokumente/BROSCHUERE_MUSKEPEER_44SEITEN_klein_DS.pdf
b) für Eltern:
http://jrv-dresden.de/images/LOEWENELTERN/Broschuere/Broschre%20LWENELTERN_klein.pdf
Wer rechtsanwaltliche Unterstützung benötigt, kann sich an verschiedene Rechtsanwälte*innen wenden, hier nur ein Beispiel in Bremen:
Eine rechtliche Einschätzung der (z.T. fragwürdigen) Interventionen bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII, § 1666, 1666a BGB) findet sich auf Homepage der Bremer Rechtsanwälte Beier & Beier.